MIT Neukölln begrüßt Einführung von Handwerkerparkausweisen

Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

Nach langen Verhandlungen mit dem Senat können Handwerksbetriebe ab dem 1. November 2012 in allen sieben Berliner Bezirken, die eine Parkraumbewirtschaftung haben ihre Firmenfahrzeuge abstellen. Der neue Ausweis vereinfacht es deutlich den Unternehmen ihre Aufträge auch in der Innenstadt kostenneutral auszuführen, auf einem unbürokratischen Weg. Auch die Innungen, Fachverbände, Handelskammer sowie die MIT haben für die Einführung jahrelang gekämpft. Die Senatsverwaltung für Städteentwicklung und Umwelt setzte das Ziel der Koalition um.

Voraussetzung zum Erhalt eines Handwerkerparkausweises ist nun nicht mehr der Nachweis von Einsatzorten in den Parkraumbewirtschaftungszonen. Ausreichend ist die Zugehörigkeit zu einzelnen in der Handwerksordnung aufgeführten Berufen der Handwerkskammer oder einzelnen Branchen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch muss der Handwerker auf ein Fahrzeug zur Ausübung seines Berufes angewiesen sein und dies tatsächlich am Tätigkeitsort benötigen. Nachgewiesen wird dies durch die von der Handwerkskammer ausgestellte Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder eine von der IHK ausgestellte Mitgliedsbescheinigung. Ebenfalls muss zur Antragstellung der Fahrzeugschein und ein Bild des Fahrzeuges vorgelegt werden.

Der Handwerkerparkausweis kann in jeder Straßenverkehrsbehörde der Bezirke mit Parkraumbewirtschaftungszonen beantragt werden (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg). Ab 1. Oktober wird ein entsprechendes Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken im Internet zur Verfügung stehen. Der Handwerkerparkausweis wird als fälschungssichere Vignette, ähnlich dem Bewohnerparkausweis, ausgegeben und ist nur in Verbindung mit einem im Fahrzeug auszulegenden Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist notwendig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennen, dass der Handwerker in dieser Parkraumbewirtschaftungszone einen Auftrag ausführt und deshalb sein Fahrzeug ohne Parkschein parken darf.

Der Handwerkerparkausweis wird je nach Antrag mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt. Die Gebühren betragen je nach Geltungsdauer 130 Euro, 200 Euro oder 350 Euro. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur jeweils eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein parken. Pro Zusatzkennzeichen fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro, 40 Euro oder 70 Euro an.

Links: 
Karte der Parkraumbewirtschaftungszonen
Liste der für den Handwerkerparkausweis infrage kommenden Gewerke